Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
um den Infektionsschutz an unseren Schulen weiter zu stärken, gilt dort ab sofort die „3G- Regel“.
Für Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bedeutet das: Sie dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind – ganz gleich, ob Sie zum Beispiel nur kurz etwas an der Schule abgeben wollen oder ein Beratungsgespräch mit einer Lehr- kraft, der Beratungslehrkraft oder der Schulpsychologin bzw. dem Schulpsychologen verein- bart haben.
Die Schulen sind rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis zu kontrollieren. Um sie bei dieser Aufgabe zu entlasten und zu unterstützen, bitten wir Sie dringend um Berücksichtigung der folgenden Punkte:
- Bitte betreten Sie das Schulgelände nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen!
- Falls Sie Ihr Kind – beispielsweise bei jüngeren Schülerinnen und Schülern – zur Schule bringen: Bitte begleiten Sie es bei Unterrichtsbeginn maximal bis zum Eingang des Schulgeländes, nicht aber bis zum Schulgebäude und holen Sie es nach Unterrichtsschluss auch außerhalb des Schulgeländes wieder ab.
- Sofern ein Schulbesuch dringend erforderlich ist, melden Sie Ihren Besuch bitte möglichst vorher gegenüber der Schule an.
- Führen Sie in einem solchen Fall bitte einen entsprechenden 3G-Nachweis mit. So- fern Sie keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, müssen Sie über einen aktuellen Testnachweis (max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test) verfügen.
- An den Schulen kann für externe Personen kein Test unter Aufsicht durchgeführt werden!